EU Datenroaming Fair Use

Roaming
Das grenzüberschreitende Roaming im Mobilfunk wurde mit Definition des GSM-Standards im Jahr 1991 bereits vorbereitet. Im Jahr 1992 wurde das erste internationale Roaming-Abkommen zwischen Telecom Finland und Vodafone UK unterzeichnet. Ab diesem Moment konnten GSM-Nutzer aus beiden Ländern bereits im jeweils anderen Land telefonieren, wobei die Gespräche über ihre Mobilfunkrechnung abgerechnet wurden. Ende 1993 hatten bereits 70 Betreiber aus 48 Ländern hatten Roaming-Vereinbarungen unterzeichnet.
Datenroaming
GPRS ermöglichte im GSM-Netz ab 2001 erste mobile Datenverbindungen mit geringen Geschwindigkeiten. Ab 2002 bot UMTS deutlich schnellere Datenübertragung und machte mobiles Internet praktisch nutzbar. Damit kamen auch Handys auf den Markt, die Fotos und Videos aufnehmen und mobil übertragen konnten. Ab 2010 brachte LTE erhebliche Geschwindigkeitssteigerungen und 5G ab 2019 noch höhere Datenraten sowie geringere Latenzzeiten.
EU-Regulierung
Obwohl Roaming praktisch ist, war es lange Zeit mit erheblichen Kostenfallen für die Nutzer verbunden. Es gab hohe Gebühren für ein- und ausgehende Anrufe im Ausland, extrem hohe Datenroaming-Kosten durch automatische Hintergrunddaten und schwer zu durchschauende Kosten, die zu überraschenden Rechnungen nach Rückkehr aus dem Urlaub führten. Die EU hat daher Roamings in folgenden Schritten reguliert
- 2007 - Preisobergrenzen für Sprachtelefonie
- 2010 - Senkung der Preisobergrenzen für Anrufe & SMS, erstmals Obergrenze für Datenroaming (€50 pro Monat)
- 2012 - Weitere Preissenkungen, Einführung von Preisobergrenzen für Datenroaming
- 2016 - Übergangsphase mit stark reduzierten Aufschlägen (z. B. max. 0,05 EUR/Minute für Anrufe, 0,05 EUR/MB für Daten)
- 2017 - Vollständige Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU "Roam like at Home"
Fair Use
Obwohl seit Juni 2017 die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft
sind, ist Surfen nicht uneingeschränkt möglich. Zur Entlastung der Anbieter wurde eine
sogenannte Fair Use Policy eingeführt. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass
kein billiger Tarif im EU-Ausland abgeschlossen und dauerhaft im eigenen Land genutzt wird. Das im
EU-Ausland nutzbare Datenvolumen wird hierbei auf Basis des abgeschlossenen Tarifs berechnet und die
Nutzung auf vier Monate begrenzt. Die fixe Formel bietet durch sinkende Großhandelspreise
jährlich mehr Datenvolumen. Die Formel lautet
Monatsgebühr / Großhandelspreis pro GB × 2 = im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen in GB.
Der Großhandelspreis liegt 2026 bei €1,31 brutto. Bei einem Handytarif von z. B.
€10 monatlich bedeutet dies 10 / 1,31 * 2 = 15 GB. Die Fair-Use-Formel greift allerdings nur,
wenn man mehr als den Großhandelspreis bezahlt. Bezahlt man weniger oder hat einen
Unlimited-Tarif, kann das im Ausland zur Verfügung stehende Datenvolumen durch den Anbieter
begrenzt werden. Dieser muss Kunden über das Datenlimit informieren. Sind in den
Vertragsunterlagen keine Informationen über die Anwendung der Fair-Use-Formel, steht im Ausland
das komplette Datenvolumen zur Verfügung. Ab 2027 beträgt der Großhandelspreis
€1,10 pro GB.


