EU Datenroaming Fair Use

Titelbild EU Datenroaming Fair Use

Roaming

Das grenzüberschreitende Roaming im Mobilfunk wurde mit Definition des GSM-Standards im Jahr 1991 bereits vorbereitet. Im Jahr 1992 wurde das erste internationale Roaming-Abkommen zwischen Telecom Finland und Vodafone UK unterzeichnet. Ab diesem Moment konnten GSM-Nutzer aus beiden Ländern bereits im jeweils anderen Land telefonieren, wobei die Gespräche über ihre Mobilfunkrechnung abgerechnet wurden. Ende 1993 hatten bereits 70 Betreiber aus 48 Ländern hatten Roaming-Vereinbarungen unterzeichnet.

Datenroaming

GPRS ermöglichte im GSM-Netz ab 2001 erste mobile Datenverbindungen mit geringen Geschwindigkeiten. Ab 2002 bot UMTS deutlich schnellere Datenübertragung und machte mobiles Internet praktisch nutzbar. Damit kamen auch Handys auf den Markt, die Fotos und Videos aufnehmen und mobil übertragen konnten. Ab 2010 brachte LTE erhebliche Geschwindigkeitssteigerungen und 5G ab 2019 noch höhere Datenraten sowie geringere Latenzzeiten.

EU-Regulierung

Obwohl Roaming praktisch ist, war es lange Zeit mit erheblichen Kostenfallen für die Nutzer verbunden. Es gab hohe Gebühren für ein- und ausgehende Anrufe im Ausland, extrem hohe Datenroaming-Kosten durch automatische Hintergrunddaten und schwer zu durchschauende Kosten, die zu überraschenden Rechnungen nach Rückkehr aus dem Urlaub führten. Die EU hat daher Roamings in folgenden Schritten reguliert

Fair Use

Obwohl seit Juni 2017 die Roaming-Gebühren in der EU abgeschafft sind, ist Surfen nicht uneingeschränkt möglich. Zur Entlastung der Anbieter wurde eine sogenannte Fair Use Policy eingeführt. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass kein billiger Tarif im EU-Ausland abgeschlossen und dauerhaft im eigenen Land genutzt wird. Das im EU-Ausland nutzbare Datenvolumen wird hierbei auf Basis des abgeschlossenen Tarifs berechnet und die Nutzung auf vier Monate begrenzt. Die fixe Formel bietet durch sinkende Großhandelspreise jährlich mehr Datenvolumen. Die Formel lautet

Monatsgebühr / Großhandelspreis pro GB × 2 = im EU-Ausland nutzbares Datenvolumen in GB.

Der Großhandelspreis liegt 2026 bei €1,31 brutto. Bei einem Handytarif von z. B. €10 monatlich bedeutet dies 10 / 1,31 * 2 = 15 GB. Die Fair-Use-Formel greift allerdings nur, wenn man mehr als den Großhandelspreis bezahlt. Bezahlt man weniger oder hat einen Unlimited-Tarif, kann das im Ausland zur Verfügung stehende Datenvolumen durch den Anbieter begrenzt werden. Dieser muss Kunden über das Datenlimit informieren. Sind in den Vertragsunterlagen keine Informationen über die Anwendung der Fair-Use-Formel, steht im Ausland das komplette Datenvolumen zur Verfügung. Ab 2027 beträgt der Großhandelspreis €1,10 pro GB.

Empfohlene Links

>Kreuzfahrt mit dem Smartphone

>Geschichte der Mobilen Datenübertragung


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